Im Vereinssport wird wieder mehr möglich sein...

23.02.2022

Niesky

Update vom 23.02.2022

Aufgrund der siebenten Änderung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, welche ab heute bis einschließlich 03.03.2022 gilt, sind leichte Veränderungen/Lockerungen im Vereinssport gültig.

So gilt ab sofort für das Sporttreiben auf Außensportanlagen statt 2G nun 3G, demzufolge ist dafür jetzt ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für die Teilnahme erforderlich. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ändert sich nichts.

 

 

Update vom 13.01.2022

Die neue Coronaschutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, die bis 06.02.2022 gilt und die derzeitigen Inzidenzen des LK Görlitz sowie die Bettenbelegungen des Freistaates Sachsen erlauben es, dass in unserem Verein ab nächster Woche (ab 17.01.2022) wieder Sport im Innenbereich auch für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Speziell bedeutet dies, dass die Erwachsenen-Sportgruppen unter Beachtung der 2G+-Regelung* (Erklärung siehe unten) ihren Vereinssport in den Sporthallen wieder nachgehen können. Für die Einhaltung der Regeln ist der Übungsleiter verantwortlich. Für den Außensportbereich gilt 2G. Das Anleitungspersonal unterliegt der 3G-Regelung.

Die neue Coronaschutz-Verordnung hebt auch bei den Kinder- und Jugendsportgruppen das Alter zur Teilnahme bis zur „Vollendung des 18. Lebensjahres“ an. Bei den Trainingsstunden der Kinder- und Jugendgruppen gilt weiterhin 3G. Die Testpflicht für die Kinder und Jugendlichen entfällt, solange diese Schüler sind und nach §3 (4) einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen.

Die einzelnen Aerobic-Gruppen werden die Präsenzstunden unterschiedlich handhaben. Bitte informiert Euch bei Euren Übungsleitern. Voraussichtlich werden die Freitagsgruppen ab 21.01.22 wieder in den Hallen präsent sein. Andere Gruppen bleiben noch im Online-Modus.

 

*) 2G+ bedeutet geimpft oder genesen mit zusätzlichem tagesaktuellem Test. Den zusätzlichen Test benötigen nur Teilnehmer, die nicht als geboostert gelten. Laut neuer Verordnung benötigen folgende Personen keinen zusätzlichen Test:

- vollständig geimpft und Auffrischungsimpfung (Booster)

- vollständig geimpft und Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)

- vollständig geimpft, dabei die letzte Impfung mindestens 14 Tage, aber höchstens 3 Monate zurückliegt

 

Im Auftrag des Vorstandes

Doreen Nitsche

 

Bild zur Meldung: Logo des LSV Niesky