Vereinssport wieder ohne Einschränkungen möglich

03.04.2022

Niesky

Update vom 03.04.2022

Die aktualisierte Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März, die vom 03.04.2022 bis 30.04.2022 gilt und beigefügt ist, enthält nur noch einen Basisschutz für vulnerable Gruppen. Dies bedeutet, dass ab sofort keinerlei Einschränkungen mehr für den Vereinssport gelten. Allerdings mahnt der Verein zur Vorsicht und Einhaltung gewisser Basismaßnahmen, die kurz im neuesten Hygienekonzept zusammengefasst sind.

Der Vorstand bittet darum, dass insbesondere Kinder mit Erkältungssymptomen nicht an den Übungsstunden des Vereins teilnimmt.

Ansonsten wünsche ich allen Vereinsmitgliedern spannende und bewegungsreiche Übungsstunden.

 

Im Auftrag des Vorstandes

Doreen Nitsche

 

 

Update vom 17.03.2022

Die aktualisierte Corona-Schutz-Verordnung, die heute veröffentlicht wurde, gilt vom 18.03.2022 bis 02.04.2022. Für den Sport ändert sich dabei nichts. Außensport darf ohne Einschränkungen betrieben werden, für den Innensportbereich gilt nach wie vor die 3G-Regel. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ändert sich ebenfalls nichts.

 

 

Update vom 02.03.2022

Aufgrund der erneuten Änderung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 01.03.2022, welche ab 4. März bis einschließlich 19.03.2022 gilt, sind in §14 deutliche Erleichterungen / Lockerungen im Vereinssport möglich.

So gelten ab Freitag für das Sporttreiben auf Außensportanlagen keine Zugangsbeschränkungen mehr.

Für den Sport in Innensportanlagen gilt ab Freitag die 3G-Regel, wofür ab diesem Zeitpunkt ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für die Teilnahme erforderlich ist. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ändert sich nichts.

 

 

Update vom 23.02.2022

Aufgrund der siebenten Änderung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, welche ab heute bis einschließlich 03.03.2022 gilt, sind leichte Veränderungen/Lockerungen im Vereinssport gültig.

So gilt ab sofort für das Sporttreiben auf Außensportanlagen statt 2G nun 3G, demzufolge ist dafür jetzt ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für die Teilnahme erforderlich. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ändert sich nichts.

 

 

Bild zur Meldung: Flaggenlogo LSV Niesky e.V.